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Auch Homeoffice-Mitarbeiter und den Außendienst erfassen.

Spätestens mit der im Jahr 2019 erfolgten Umsetzung der EU-Arbeitszeitrichtlinie in deutsches Recht ist die Arbeitszeiterfassung im Sinne der Wahrung der Grundrechte von Arbeitnehmern vorgeschrieben. Auch wenn eine Vertrauensarbeitszeit in vielen Unternehmen immer noch ausreichen würde und eher dem betrieblichen Alltag entspricht, sind Arbeitgeber EU-weit zur systematischen Aufzeichnung der Arbeitszeit von Arbeitnehmern verpflichtet. Gefragt sind also Konzepte zur Arbeitszeiterfassung, die für den einzelnen Mitarbeiter wie auch für die Verwaltung möglichst wenig bürokratische Aufwände bedeuten.

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Wie ein Sturm rauscht es durch die Medien.

Ein neues Urteil des EuGH zwingt Regierungen, Arbeitnehmer besser zu schützen, indem Unternehmen die tägliche Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter verbindlich erfassen müssen. Auf diese Weise soll die EU-Arbeitszeitrichtlinie und insbesondere das Grundrecht der Arbeitnehmer auf Begrenzung der Höchstarbeitszeit EU-weit durchgesetzt werden. IBIX unterstützt das schon immer – und bietet mit seinen Produkten optimale Lösungen zur einfachen Umsetzung dieser Selbstverständlichkeiten.

Auch wird es Vertrauensarbeitszeit und nicht im Einzelnen erfasste Überstunden in der bisherigen Form nicht mehr geben können. Für Arbeitnehmer wird es durch die Dokumentationspflichten künftig deutlich leichter, geleistete Überstunden geltend zu machen. Nach Ansicht der Richter am EuGH verpflichtet die EU-Grundrechtecharta Arbeitgeber zur vollständigen Arbeitszeiterfassung. Nur Überstunden aufzeichnen, reicht nicht aus! Und für die HomeOffice-Mitarbeiter oder Mitarbeiter im Außendienst haben wir unser „Virtuelles Terminal“, das wir kürzlich auch für Smartphones angepasst haben, sowie unsere Telefonzeiterfassung IBIX*FON.