Zeiterfassung wird in der EU Pflicht!

Wie ein Sturm rauscht es durch die Medien.

Ein neues Urteil des EuGH zwingt Regierungen, Arbeitnehmer besser zu schützen, indem Unternehmen die tägliche Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter verbindlich erfassen müssen. Auf diese Weise soll die EU-Arbeitszeitrichtlinie und insbesondere das Grundrecht der Arbeitnehmer auf Begrenzung der Höchstarbeitszeit EU-weit durchgesetzt werden. IBIX unterstützt das schon immer – und bietet mit seinen Produkten optimale Lösungen zur einfachen Umsetzung dieser Selbstverständlichkeiten.

Auch wird es Vertrauensarbeitszeit und nicht im Einzelnen erfasste Überstunden in der bisherigen Form nicht mehr geben können. Für Arbeitnehmer wird es durch die Dokumentationspflichten künftig deutlich leichter, geleistete Überstunden geltend zu machen. Nach Ansicht der Richter am EuGH verpflichtet die EU-Grundrechtecharta Arbeitgeber zur vollständigen Arbeitszeiterfassung. Nur Überstunden aufzeichnen, reicht nicht aus! Und für die HomeOffice-Mitarbeiter oder Mitarbeiter im Außendienst haben wir unser „Virtuelles Terminal“, das wir kürzlich auch für Smartphones angepasst haben, sowie unsere Telefonzeiterfassung IBIX*FON.