Auch Homeoffice-Mitarbeiter und den Außendienst erfassen.

Spätestens mit der im Jahr 2019 erfolgten Umsetzung der EU-Arbeitszeitrichtlinie in deutsches Recht ist die Arbeitszeiterfassung im Sinne der Wahrung der Grundrechte von Arbeitnehmern vorgeschrieben. Auch wenn eine Vertrauensarbeitszeit in vielen Unternehmen immer noch ausreichen würde und eher dem betrieblichen Alltag entspricht, sind Arbeitgeber EU-weit zur systematischen Aufzeichnung der Arbeitszeit von Arbeitnehmern verpflichtet. Gefragt sind also Konzepte zur Arbeitszeiterfassung, die für den einzelnen Mitarbeiter wie auch für die Verwaltung möglichst wenig bürokratische Aufwände bedeuten.

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Die Bedeutung eines gut strukturierten Besuchermanagements.

Viele Unternehmen regeln den Zugang zu ihren Räumlichkeiten aus Sicherheitsgründen mit besonderen Zutrittskontrollen. Auch Besucher müssen sich gegebenenfalls anmelden und den Kontrollprozess durchlaufen. Dabei ist ein Besuchermanagement, das schnell und einfach abläuft, für Unternehmen, die mit Dienstleistern und Fremdfirmen zusammenarbeiten oder Kontakte zu Geschäfts- und Kooperationspartnern pflegen, ein wichtiges Aushängeschild. Mit einer Besuchermanagement-Software lassen sich alle Schritte effizient abwickeln.

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Die Möglichkeiten der elektronischen Zutrittskontrolle.

Per Zutrittskontrolle lässt sich steuern, wer zu geschützten Bereichen in Gebäuden oder im Gelände Zutritt erhält. So lassen sich die dort vorhandenen Werte flexibel schützen und es wird sichergestellt, dass nur berechtigte Personen Zugang erhalten. Denn nur wer legitimiert ist, etwa durch eine Chipkarte, einen Transponder oder einen Fingerscan, erhält Zugang. Durch die Ausgabe von elektronischen Identmitteln lassen sich Personalströme einfach und flexibel steuern und anpassen.

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Warum sich Zutrittssysteme bereits für kleine Betriebe lohnen.

Das wachsende Sicherheitsbewusstsein in vielen Betrieben hat zu einem Umdenken im Bereich der Zutrittskontrolle geführt. Herkömmliche Schlüssel gelten mittlerweile als unsicher sowie unpraktisch und werden Schritt für Schritt durch fortschrittlichere Lösungen wie Zutrittskarten abgelöst. Welche Vorteile elektronische Zutrittssysteme mit sich bringen und welche Lösung zu empfehlen ist, lesen Sie hier… 

 

Erster IBIX-Auftritt auf der führenden Fachmesse für Sicherheitslösungen im süddeutschen Raum.

IBIX hat sich zum ersten Mal auf diese Messe gewagt – und wurde freundlich aufgenommen. Auf unserem angepassten und viel gelobten Messestand konnten wir eine große Zahl von Interessenten im Umfeld der Zutrittskontrolle und der elektronischen Schließsysteme herzlich begrüßen.

Fast alle Themenfelder, die angefragt wurden, konnten wir abdecken und dazu unsere passenden Lösungen live vorstellen. In den Gesprächen wurde offensichtlich, dass sich die Besucher dieser Messe intensiv mit „Sicherheit“ beschäftigen und so sehr detaillierte Fragen und Anforderungen hatten. In den nächsten Tagen werden wir die Messekontakte vertiefen und mit den Besuchern weiter im Kontakt bleiben.

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Wie ein Sturm rauscht es durch die Medien.

Ein neues Urteil des EuGH zwingt Regierungen, Arbeitnehmer besser zu schützen, indem Unternehmen die tägliche Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter verbindlich erfassen müssen. Auf diese Weise soll die EU-Arbeitszeitrichtlinie und insbesondere das Grundrecht der Arbeitnehmer auf Begrenzung der Höchstarbeitszeit EU-weit durchgesetzt werden. IBIX unterstützt das schon immer – und bietet mit seinen Produkten optimale Lösungen zur einfachen Umsetzung dieser Selbstverständlichkeiten.

Auch wird es Vertrauensarbeitszeit und nicht im Einzelnen erfasste Überstunden in der bisherigen Form nicht mehr geben können. Für Arbeitnehmer wird es durch die Dokumentationspflichten künftig deutlich leichter, geleistete Überstunden geltend zu machen. Nach Ansicht der Richter am EuGH verpflichtet die EU-Grundrechtecharta Arbeitgeber zur vollständigen Arbeitszeiterfassung. Nur Überstunden aufzeichnen, reicht nicht aus! Und für die HomeOffice-Mitarbeiter oder Mitarbeiter im Außendienst haben wir unser „Virtuelles Terminal“, das wir kürzlich auch für Smartphones angepasst haben, sowie unsere Telefonzeiterfassung IBIX*FON.

 

Die Leitmesse für zivile Sicherheit war für vier Tage zentraler Anlaufpunkt vieler Interessierter im Bereich Sicherheitstechnik.

Auf unserem viel gelobtem Messestand konnten wir zahlreiche Entscheidungsträger, Errichter und Planer empfangen. Unsere Lösungen im Bereich Digitale Schließsysteme und Elektronische Zutrittssteuerung wurden positiv aufgenommen. In Gesprächen zeigte sich die Fachkompetenz der Besucher, so dass wir mit „maßgeschneiderten“ Beratungen ansetzen konnten.

Auch unser „Tresor“ wurde am letzten Messetag noch geknackt. Für alle Neugierigen: Der Zahlencode lautete „228“. Mehrere Hundert fehlgeschlagene Versuche konnten wir zählen, aber nur ein Besucher hatte das Glück, den richtigen Code zu erraten und den abenteuerlichen Gewinn abzuräumen. Anerkennende Worte bekamen wir für die Idee, die Missversuche mit Sound und optischer Anzeige in Form von blinkenden LEDs zu untermalen. Ein praktisches Beispiel für die vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten einer Zutrittskontrollzentrale. Weiterlesen

Um PKW-Parkplatzprobleme zu entschärfen, sollte den Mitarbeitern eines Kunden die Möglichkeit gegeben werden, mit ihrem privaten Fahrrad ins Werk einzufahren und dort zu parken.

In Zusammenarbeit mit unserem Partner PCS Systemtechnik GmbH wurde eine Lösung erarbeitet, die sicherstellt, dass nur registrierte Fahrräder aufs Werksgelände gelangen. Die Mitarbeiter buchen daher mit ihrem Firmenausweis am Drehkreuz, gleichzeitig wird das Fahrrad mit Hilfe eines Weitbereichslesers erkannt und durch das daneben angebrachte Fahrrad-Drehkreuz geschoben, am Eingang wie am Ausgang – Diebstahl vorgebeugt.

Ein großer IBIX-Kunde wollte für seine Mitarbeiter den Umstieg vom Auto aufs Fahrrad attraktiver machen und an seinen Werksgrenzen mehrere Drehkreuze installieren, die das Mitnehmen von Fahrrädern auf das Werksgelände erlauben. Im Vorfeld hatte man sich bei anderen Unternehmen informiert, welche Erfahrungen diese gemacht hatten, als sie ihren Mitarbeitern das Befahren des Werksgeländes mit ihren Rädern erlaubt hatten. Neben den grundsätzlich positiven Erfahrungen gab es auch einige negative. So waren nicht alle Fahrräder verkehrssicher, es wurden auch Wege und Flächen „wild“ zugeparkt und gelegentlich alte Räder im Werk „entsorgt“. Daher wurde eine Anfrage an IBIX gestellt, ob es möglich wäre, die Fahrräder mit Transpondern auszustatten, und somit die Mitnahme von Fahrrädern auf das Werksgelände zu kontrollieren.

In Zusammenarbeit mit unserem Partner PCS und dem Kunden wurde dann eine Lösung mit Weitbereichslesern realisiert. Jeder Mitarbeiter kann beliebig viele Fahrräder beim Werksschutz registrieren lassen. Diese werden nach kurzer technischer Prüfung mit einem Transponder versehen. Diese Registrierung erlaubt die Zuordnung von „wild“ abgestellten Fahrrädern auf dem Werksgelände, da die jeweiligen Transpondernummern den Mitarbeitern zugeordnet sind. Die Weitbereichsleser an den Drehkreuzen sorgen dafür, dass nur Räder mit gültigen Transpondern mitgenommen werden können.

Wie funktioniert’s? Im Boden vor den Drehkreuzen befinden sich Schleifen wie z.B. bei einer Ampel. Erkennt die Schleife ein Fahrrad, meldet sie dies dem Weitbereichsleser. Dieser scannt, ob sich ein berechtigter Transponder im Bereich befindet und bereitet das Öffnen des Fahrradtors vor. Aber erst, wenn auch der Personenleser des Drehkreuzes einen berechtigten Ausweis meldet, werden sowohl das Drehkreuz, als auch das Fahrradtor geöffnet. Diese Kontrolle findet sowohl beim Betreten, als auch beim Verlassen des Werksgeländes statt.

Noch eine Besonderheit: Beim Betreten des Werks schreibt der Personenleser des Drehkreuzes die Berechtigung für die im Werk befindlichen Offlineleser auf den Mitarbeiterausweis. Diese Berechtigung gilt allerdings nur für einen sehr kurzen Zeitraum und muss täglich erneuert werden. Somit sind verlorene oder gestohlene Werksausweise kein Thema mehr, und im gesamten Werk kann das Schließsystem auf elektronische Schließzylinder umgerüstet werden.