Um PKW-Parkplatzprobleme zu entschärfen, sollte den Mitarbeitern eines Kunden die Möglichkeit gegeben werden, mit ihrem privaten Fahrrad ins Werk einzufahren und dort zu parken.
In Zusammenarbeit mit unserem Partner PCS Systemtechnik GmbH wurde eine Lösung erarbeitet, die sicherstellt, dass nur registrierte Fahrräder aufs Werksgelände gelangen. Die Mitarbeiter buchen daher mit ihrem Firmenausweis am Drehkreuz, gleichzeitig wird das Fahrrad mit Hilfe eines Weitbereichslesers erkannt und durch das daneben angebrachte Fahrrad-Drehkreuz geschoben, am Eingang wie am Ausgang – Diebstahl vorgebeugt.
Ein großer IBIX-Kunde wollte für seine Mitarbeiter den Umstieg vom Auto aufs Fahrrad attraktiver machen und an seinen Werksgrenzen mehrere Drehkreuze installieren, die das Mitnehmen von Fahrrädern auf das Werksgelände erlauben. Im Vorfeld hatte man sich bei anderen Unternehmen informiert, welche Erfahrungen diese gemacht hatten, als sie ihren Mitarbeitern das Befahren des Werksgeländes mit ihren Rädern erlaubt hatten. Neben den grundsätzlich positiven Erfahrungen gab es auch einige negative. So waren nicht alle Fahrräder verkehrssicher, es wurden auch Wege und Flächen „wild“ zugeparkt und gelegentlich alte Räder im Werk „entsorgt“. Daher wurde eine Anfrage an IBIX gestellt, ob es möglich wäre, die Fahrräder mit Transpondern auszustatten, und somit die Mitnahme von Fahrrädern auf das Werksgelände zu kontrollieren.
In Zusammenarbeit mit unserem Partner PCS und dem Kunden wurde dann eine Lösung mit Weitbereichslesern realisiert. Jeder Mitarbeiter kann beliebig viele Fahrräder beim Werksschutz registrieren lassen. Diese werden nach kurzer technischer Prüfung mit einem Transponder versehen. Diese Registrierung erlaubt die Zuordnung von „wild“ abgestellten Fahrrädern auf dem Werksgelände, da die jeweiligen Transpondernummern den Mitarbeitern zugeordnet sind. Die Weitbereichsleser an den Drehkreuzen sorgen dafür, dass nur Räder mit gültigen Transpondern mitgenommen werden können.
Wie funktioniert’s? Im Boden vor den Drehkreuzen befinden sich Schleifen wie z.B. bei einer Ampel. Erkennt die Schleife ein Fahrrad, meldet sie dies dem Weitbereichsleser. Dieser scannt, ob sich ein berechtigter Transponder im Bereich befindet und bereitet das Öffnen des Fahrradtors vor. Aber erst, wenn auch der Personenleser des Drehkreuzes einen berechtigten Ausweis meldet, werden sowohl das Drehkreuz, als auch das Fahrradtor geöffnet. Diese Kontrolle findet sowohl beim Betreten, als auch beim Verlassen des Werksgeländes statt.
Noch eine Besonderheit: Beim Betreten des Werks schreibt der Personenleser des Drehkreuzes die Berechtigung für die im Werk befindlichen Offlineleser auf den Mitarbeiterausweis. Diese Berechtigung gilt allerdings nur für einen sehr kurzen Zeitraum und muss täglich erneuert werden. Somit sind verlorene oder gestohlene Werksausweise kein Thema mehr, und im gesamten Werk kann das Schließsystem auf elektronische Schließzylinder umgerüstet werden.