Arbeitszeiterfassung via Software und im Web

Auch Homeoffice-Mitarbeiter und den Außendienst erfassen.

Spätestens mit der im Jahr 2019 erfolgten Umsetzung der EU-Arbeitszeitrichtlinie in deutsches Recht ist die Arbeitszeiterfassung im Sinne der Wahrung der Grundrechte von Arbeitnehmern vorgeschrieben. Auch wenn eine Vertrauensarbeitszeit in vielen Unternehmen immer noch ausreichen würde und eher dem betrieblichen Alltag entspricht, sind Arbeitgeber EU-weit zur systematischen Aufzeichnung der Arbeitszeit von Arbeitnehmern verpflichtet. Gefragt sind also Konzepte zur Arbeitszeiterfassung, die für den einzelnen Mitarbeiter wie auch für die Verwaltung möglichst wenig bürokratische Aufwände bedeuten.

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