Mitarbeiter

Bargeldlos genießen

Bargeldlos genießen

Mitarbeiter können mit demselben Ausweis, der für die Zeiterfassung verwendet wird, bargeldlos ihr Mittagsessen bezahlen: Entweder über Abbuchung direkt vom Gehalt oder über Aufladung eines Geldbetrags auf den Ausweis.

Ein Mitarbeiter nimmt an der Kantinenabrechnung teil, wenn in seinem Stammsatz ein gültiges Merkmal für die Teilnahme hinterlegt ist. Damit werden die Berechnungsregeln für die Personenunterscheidung und auch die Steuerart festgelegt. Pro Mitarbeiter wird ein Kantinenkonto geführt. Dieses kann am Monatsende durch Übergabe an das Lohn- und Gehaltssystem ausgeglichen werden.